
Von Beweisantizipation spricht man, wenn das Gericht Vermutungen über das Ergebnis eines Beweises anstellt um diesen dann ggf. wegen Überflüssigkeit nicht zu erheben. Eine Beweisantizipation ist nur im Rahmen der Aufklärungspflicht und bei Beweisanträgen nur unter den engen Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 ff StPO zulässig. Im übrigen ist s...
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